Fahrerschulung für Gabelstapler

H.T.C. bildet StaplerfahrerInnen aus

Der Flurfördermittelschein (auch „Staplerschein“) ist vorgeschriebene Voraussetzung für das Fahren und Bedienen von Flurförderzeugen und Staplern. Bei den zugehörigen Schulungen, Prüfungen und Auffrischungen geht es darum, Gabelstapler und andere Flurförderzeuge so einzusetzen, dass sie nicht zu einem Risiko für die Betriebssicherheit werden. Egal, ob es ums Fahren, Laden, Stapeln oder Lagern geht: StaplerfahrerInnen brauchen ein feines Fahrgefühl genauso wie das Verständnis dafür, dass sie hauptverantwortlich für die Sicherheit in der innerbetrieblichen Logistik sind.

Die Fahrerschulungen bei den Stapler-Profis von H.T.C. gehen aber noch einen Schritt weiter: Wir betrachten neben der Sicherheit auch die Aspekte Wirtschaftlichkeit und Effizienz als wichtige Maßstäbe für den korrekten Einsatz der Stapler. Deshalb werden bei unseren Fahrerschulungen auch diese Themen vermittelt – und ein verantwortungsvoller, überlegter und souveräner Umgang mit dem Gabelstapler gelehrt.
Der Staplerschein / Flurfördermittelschein von H.T.C. Stapler

Wir bilden Sie entsprechend den Unfall-Verhütungs-Vorschriften DGUV Grundsatz 308-001DGUV Vorschrift 68 und DGUV Vorschrift 1 zu Gabelstapler Fahrern aus.

Nach einem Tag Theorie, Praxis und bestandener Prüfung erhalten Sie von uns den gesetzlich vorgeschriebenen Fahrausweis. Die Schulungen finden vorwiegend in unseren Räumlichkeiten statt, können jedoch bei einer größeren Teilnehmerzahl auch in Ihrem Betrieb vorgenommen werden.

Schulungsinhalte:
Nach DGUV Grundsatz 308-001 (Grundsätze für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Gabelstaplern)
Nach DGUV Vorschrift 68 (Unfallverhütungsvorschriften, Flurförderzeuge)

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/ Verkehrswege
Voraussetzungen für das Führen von Gabelstapler und sonstigen Flurförderzeugen:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis über theoretische und praktische Ausbildung
Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
 
Jährliche Unterweisung
Nach dem Erwerb des Staplerführerscheins ist einmal jährlich eine Nachschulung vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 1, §4 und Arbeitsschutzgesetz §12). Diese Schulung dient der Auffrischung der erlernten Kenntnisse und beinhaltet Aktualisierungen und Änderungen der gesetzlichen Vorschriften.

Schulung:
Schulungsort: HTC Stapler GmbH, Handwerkerring 9, 39326 Wolmirstedt

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